Amtsgericht Recklinghausen, 2013-06-04, 12 C 395/12

12 C 395/12Gericht erster Instanz04.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 12 C 395/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-04

Aktenzeichen: 12 C 395/12

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2013:0604.12C395.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von der Zahlung vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 147,56 Euro an die Rechtsanwälte L. C., O. C. und D. Q. freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 825,40 Euro festgesetzt.

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