51 C 564/11•Amtsgericht Recklinghausen, 2012-10-10, 51 C 564/11
Amtsgericht Recklinghausen, 2012-10-10, 51 C 564/11
51 C 564/11Gericht erster Instanz10.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 51 C 564/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: 51 C 564/11
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2012:1010.51C564.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 51
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die über die Grenzmauer auf das Grundstück des Klägers, Xstr., S. herüberragenden Äste und Zweige der beiden auf dem Schulhof der G-Schule stehenden Platanen bis zur Grenzmauer zu beseitigen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 €.
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