Amtsgericht Recklinghausen, 2005-03-15, 11 C 31/05

11 C 31/05Gericht erster Instanz15.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 11 C 31/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-15

Aktenzeichen: 11 C 31/05

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2005:0315.11C31.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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