11 C 241/02•Amtsgericht Recklinghausen, 2003-05-06, 11 C 241/02
Amtsgericht Recklinghausen, 2003-05-06, 11 C 241/02
11 C 241/02Gericht erster Instanz06.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 11 C 241/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-06
Aktenzeichen: 11 C 241/02
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2003:0506.11C241.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 11
Tenor
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 351,17 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 26 % dem Kläger und zu 74 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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