Amtsgericht Delbrück, 2023-10-18, 2 C 196/23

2 C 196/23Gericht erster Instanz18.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Delbrück — 2 C 196/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-18

Aktenzeichen: 2 C 196/23

ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2023:1018.2C196.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Antrag des Klägers vom 10.10.2023, die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Vergleich des Amtsgerichts Delbrück vom 08.02.2022, Az. 2 C

248/21 bis zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ohne – hilfsweise

gegen – Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.

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