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2 C 250/20•Amtsgericht Delbrück, 2022-02-01, 2 C 250/20
2 C 250/20Gericht erster Instanz01.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 2 C 250/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2022:0201.2C250.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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