projekte
2 C 200/21•Amtsgericht Delbrück, 2022-02-01, 2 C 200/21
2 C 200/21Gericht erster Instanz01.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 2 C 200/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2022:0201.2C200.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.