Amtsgericht Delbrück, 2022-02-01, 2 C 200/21

2 C 200/21Gericht erster Instanz01.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Delbrück — 2 C 200/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-01

Aktenzeichen: 2 C 200/21

ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2022:0201.2C200.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.