3 F 359/12•Amtsgericht Delbrück, 2013-06-14, 3 F 359/12
Amtsgericht Delbrück, 2013-06-14, 3 F 359/12
3 F 359/12Gericht erster Instanz14.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Delbrück — 3 F 359/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-14
Aktenzeichen: 3 F 359/12
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2013:0614.3F359.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
wird Umgangspflegschaft angeordnet.
Zum Umgangspfleger wird bestellt:
Frau I
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