Amtsgericht Delbrück, 2005-02-08, 2 C 427/04

2 C 427/04Gericht erster Instanz08.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Delbrück — 2 C 427/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-08

Aktenzeichen: 2 C 427/04

ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2005:0208.2C427.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte St. gemäß Kostenrechnung vom 10.11.2004 in Höhe von 109,62 EUR freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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