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57a C 183/24•Amtsgericht Paderborn, 2025-09-05, 57a C 183/24
57a C 183/24Gericht erster Instanz05.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-05
Aktenzeichen: 57a C 183/24
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2025:0905.57A.C183.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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