Amtsgericht Paderborn, 2024-04-18, 52 C 11/23

52 C 11/23Gericht erster Instanz18.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 52 C 11/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-18

Aktenzeichen: 52 C 11/23

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2024:0418.52C11.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Im Wege der Beschlussersetzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Es ist beschlossen, dass die Beklagte die von Herrn Z eigenmächtig errichtete Terrasse sowie das Terrassenvordach am Objekt „M Nr. 11“ entfernen lassen wird. Hierzu soll der Verwalter drei Angebote von Fachfirmen einholen. Nach Einholung der Angebote wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ein weiterer Beschluss gefasst, wonach die Beklagte einen Unternehmer mit dem konkreten Rückbau beauftragen wird.

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  3. Das Urteil ist – wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages – vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Streitwert wird auf bis 6.000,00 € festgesetzt.

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