Amtsgericht Paderborn, 2024-03-19, 26 Ds 6/24

26 Ds 6/24Gericht erster Instanz19.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 26 Ds 6/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-19

Aktenzeichen: 26 Ds 6/24

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2024:0319.26DS6.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Jugendrichter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 € verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschrift: § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB

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