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26 Ds 6/24•Amtsgericht Paderborn, 2024-03-19, 26 Ds 6/24
26 Ds 6/24Gericht erster Instanz19.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-19
Aktenzeichen: 26 Ds 6/24
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2024:0319.26DS6.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendrichter
Der Angeklagte wird wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 € verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschrift: § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB
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