Amtsgericht Paderborn, 2023-11-07, 75 Ds-44 Js 393/23-120/23

75 Ds-44 Js 393/23-120/23Gericht erster Instanz07.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 75 Ds-44 Js 393/23-120/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-07

Aktenzeichen: 75 Ds-44 Js 393/23-120/23

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:1107.75DS44JS393.23.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichterin

Tenor

Der Angeklagte wird wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 113 Abs. 1, 114 Abs. 1, 115 Abs. 3, 52 StGB

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