Amtsgericht Paderborn, 2023-10-19, 52 C 18/23

52 C 18/23Gericht erster Instanz19.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 52 C 18/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-19

Aktenzeichen: 52 C 18/23

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:1019.52C18.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der in der Eigentümerversammlung vom 30.05.2023 zu TOP 2 gefasste Beschluss (Mietvertrag mit dem Eigentümer Z über die Terrassenfläche inklusive Unterbau) wird für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 3.150,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.