projekte
83 F 133/21•Amtsgericht Paderborn, 2023-05-11, 83 F 133/21
83 F 133/21Gericht erster Instanz11.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 83 F 133/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:0511.83F133.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Dem Kindesvater wird das Sorgerecht für seinen Sohn I, geboren am …, entzogen.
Es wird Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird das Jugendamt der Stadt Q bestellt.
Der Umgang des Kindesvaters und der Großmutter väterlicherseits wird bis zum 31.12.2023 ausgeschlossen.
Ihnen wird auch über den 31.12.2023 hinaus verboten, ohne vorherige Zustimmung des Vormunds
in jeglicher Form Kontakt zu E aufzunehmen, auch über Dritte,
sich ihm bis auf 100 m zu nähern,
Zusammentreffen mit ihm herbeizuführen,
ihm nachzustellen.
Für den Fall einer jeden Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote, wird ihnen die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 25.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder sogleich Ordnungshaft angedroht.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.