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51 C 35/22•Amtsgericht Paderborn, 2023-01-30, 51 C 35/22
51 C 35/22Gericht erster Instanz30.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-30
Aktenzeichen: 51 C 35/22
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:0130.51C35.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 1.399,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2022 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 203,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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