Amtsgericht Paderborn, 2022-06-09, 51a C 32/22

51a C 32/22Gericht erster Instanz09.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51a C 32/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 51a C 32/22

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2022:0609.51A.C32.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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