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51a C 32/22•Amtsgericht Paderborn, 2022-06-09, 51a C 32/22
51a C 32/22Gericht erster Instanz09.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-09
Aktenzeichen: 51a C 32/22
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2022:0609.51A.C32.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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