Amtsgericht Paderborn, 2022-02-23, 58a C 90/21

58a C 90/21Gericht erster Instanz23.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 58a C 90/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 58a C 90/21

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2022:0223.58A.C90.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens 53 H 2/19 sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 1) und der Streithelferin zu 2) jeweils einschließlich der außergerichtlichen Kosten im selbstständigen Beweisverfahren 53 H 2/19 hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 4.373,94 € festgesetzt.

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