Amtsgericht Paderborn, 2022-02-16, 11 XIV(B) 40/22

11 XIV(B) 40/22Gericht erster Instanz16.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 40/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-16

Aktenzeichen: 11 XIV(B) 40/22

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2022:0216.11XIV.B40.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abschiebung

Tenor

Auf Antrag der Stadt E - Ausländerbehörde wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 2 AufenthG Abschiebungshaft bis zum 25.02.2022 angeordnet.

Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).

Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

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