Amtsgericht Paderborn, 2021-12-07, 51a C 113/21

51a C 113/21Gericht erster Instanz07.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51a C 113/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-07

Aktenzeichen: 51a C 113/21

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:1207.51A.C113.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt I, durch unmittelbare Zahlung an diesen von anwaltlichen Kosten in Höhe von 256,45 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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