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11 XIV(B) 168/21•Amtsgericht Paderborn, 2021-10-19, 11 XIV(B) 168/21
11 XIV(B) 168/21Gericht erster Instanz19.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-19
Aktenzeichen: 11 XIV(B) 168/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:1019.11XIV.B168.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abschiebung
Die einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Marl vom 27.09.2021 (Az. 4 XIV (B) 15/21) wird auf Antrag des Beteiligten H aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung seit dem 10.10.2021 rechtswidrig war.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen und seiner Vertrauensperson im Haftaufhebungsverfahren werden dem Kreis S auferlegt.
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