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55 C 114/21•Amtsgericht Paderborn, 2021-10-01, 55 C 114/21
55 C 114/21Gericht erster Instanz01.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-01
Aktenzeichen: 55 C 114/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:1001.55C114.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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