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77 Ds 211/21•Amtsgericht Paderborn, 2021-09-16, 77 Ds 211/21
77 Ds 211/21Gericht erster Instanz16.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-16
Aktenzeichen: 77 Ds 211/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0916.77DS211.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls und wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von 40,00 Euro verurteilt.
Die Einbeziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 400 Euro wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 242 I, 263 I, 53, 73, 73c StGB
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