Amtsgericht Paderborn, 2021-05-03, 51 C 29/21

51 C 29/21Gericht erster Instanz03.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51 C 29/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-03

Aktenzeichen: 51 C 29/21

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0503.51C29.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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