Amtsgericht Paderborn, 2020-12-17, 51a C 165/20

51a C 165/20Gericht erster Instanz17.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51a C 165/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-17

Aktenzeichen: 51a C 165/20

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:1217.51A.C165.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.351,94 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 18%, die Beklagte zu 82%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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