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57 C 44/20•Amtsgericht Paderborn, 2020-12-03, 57 C 44/20
57 C 44/20Gericht erster Instanz03.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 57 C 44/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:1203.57C44.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 214,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 39 % und die Beklagte zu 61 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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