Amtsgericht Paderborn, 2020-10-27, 78 Ds 112/20

78 Ds 112/20Gericht erster Instanz27.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 78 Ds 112/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-27

Aktenzeichen: 78 Ds 112/20

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:1027.78DS112.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

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