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54 C 33/20•Amtsgericht Paderborn, 2020-10-27, 54 C 33/20
54 C 33/20Gericht erster Instanz27.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-27
Aktenzeichen: 54 C 33/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:1027.54C33.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Das Versäumnisurteil vom 08.07.2020 wird aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
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