Amtsgericht Paderborn, 2020-05-15, 11 XIV(B) 79/20

11 XIV(B) 79/20Gericht erster Instanz15.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 79/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-15

Aktenzeichen: 11 XIV(B) 79/20

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:0515.11XIV.B79.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abschiebungshaftabteilung

Tenor

Der Antrag des Beteiligten zu 3) vom 26.03.2020 in der Fassung vom 02.04.2020 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen, § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG,

außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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