51 C 112/19•Amtsgericht Paderborn, 2019-10-28, 51 C 112/19
Amtsgericht Paderborn, 2019-10-28, 51 C 112/19
51 C 112/19Gericht erster Instanz28.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 51 C 112/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-28
Aktenzeichen: 51 C 112/19
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:1028.51C112.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Klägerinnen die Zustimmung zur Haltung des Hundes (der Hunderasse Deutsche Dogge) mit der Chip-Nummer … in der Obergeschosswohnung (1. OG) in dem Haus C 18 in Q zu erteilen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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