Amtsgericht Paderborn, 2019-10-28, 51 C 112/19

51 C 112/19Gericht erster Instanz28.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51 C 112/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-28

Aktenzeichen: 51 C 112/19

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:1028.51C112.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Klägerinnen die Zustimmung zur Haltung des Hundes (der Hunderasse Deutsche Dogge) mit der Chip-Nummer … in der Obergeschosswohnung (1. OG) in dem Haus C 18 in Q zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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