77 Ds 159/19•Amtsgericht Paderborn, 2019-08-22, 77 Ds 159/19
Amtsgericht Paderborn, 2019-08-22, 77 Ds 159/19
77 Ds 159/19Gericht erster Instanz22.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 77 Ds 159/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-22
Aktenzeichen: 77 Ds 159/19
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0822.77DS159.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Computerbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 263 a I, II, 263 IV, 248 a, 53 StGB.
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