Amtsgericht Paderborn, 2019-08-15, 51a C 259/17

51a C 259/17Gericht erster Instanz15.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51a C 259/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-15

Aktenzeichen: 51a C 259/17

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0815.51A.C259.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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