Amtsgericht Paderborn, 2019-08-07, 51 C 173/19

51 C 173/19Gericht erster Instanz07.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51 C 173/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-07

Aktenzeichen: 51 C 173/19

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0807.51C173.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 03.07.2019, Az. 51 C 173/19 wird aufgehoben.

Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, die bei ihr für den Verfügungskläger geführten Girokonten Nr. … und … sowie die gesamte bisherige Geschäftsbeziehung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache fortzuführen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.