Amtsgericht Paderborn, 2019-07-30, 55 C 116/17

55 C 116/17Gericht erster Instanz30.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 55 C 116/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-30

Aktenzeichen: 55 C 116/17

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0730.55C116.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Erhöhung der Nettokaltmiete für die im Haus B 13 in Q befindliche Erdgeschosswohnung von bisher monatlich 486,00 EUR netto sowie 150,00 EUR Nebenkostenvorauszahlung auf nunmehr monatlich 559,00 EUR netto zzgl. Nebenkostenvorauszahlung mit Wirkung ab dem 01.07.2018 zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 40 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 60 % auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme, welche von den Beklagten allein zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.750,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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