Amtsgericht Paderborn, 2019-01-08, 51a C 78/17

51a C 78/17Gericht erster Instanz08.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51a C 78/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-08

Aktenzeichen: 51a C 78/17

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0108.51A.C78.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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