58a C 49/18•Amtsgericht Paderborn, 2018-11-14, 58a C 49/18
Amtsgericht Paderborn, 2018-11-14, 58a C 49/18
58a C 49/18Gericht erster Instanz14.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 58a C 49/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-14
Aktenzeichen: 58a C 49/18
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2018:1114.58A.C49.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 550,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2018 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 % und die Beklagte zu 58 %, wobei der Beklagten die durch die mit Beweisbeschluss vom 02.08.2018 entstandenen Sachverständigenkosten alleine auferlegt werden.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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