Amtsgericht Paderborn, 2018-11-14, 58a C 49/18

58a C 49/18Gericht erster Instanz14.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 58a C 49/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-14

Aktenzeichen: 58a C 49/18

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2018:1114.58A.C49.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 550,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2018 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 % und die Beklagte zu 58 %, wobei der Beklagten die durch die mit Beweisbeschluss vom 02.08.2018 entstandenen Sachverständigenkosten alleine auferlegt werden.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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