Amtsgericht Paderborn, 2018-09-21, 58 C 181/18

58 C 181/18Gericht erster Instanz21.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 58 C 181/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-21

Aktenzeichen: 58 C 181/18

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2018:0921.58C181.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten mit Schreiben vom 08.06.2017 erklärte Kündigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kläger sowie der bei der Beklagten geführten Girokontenverträge Nr. … und … unwirksam ist und diese über den 20.8. hinaus fortbestehen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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