11 XIV(B) 243/17•Amtsgericht Paderborn, 2018-01-29, 11 XIV(B) 243/17
Amtsgericht Paderborn, 2018-01-29, 11 XIV(B) 243/17
11 XIV(B) 243/17Gericht erster Instanz29.01.2018
Regest
Das Scheitern einer Abschiebung wegen eines Behördenversehens, das die Abholung des Betroffenen unmöglich macht und wodurch der vorgesehene Flug verpasst wird, stellt einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 243/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-29
Aktenzeichen: 11 XIV(B) 243/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2018:0129.11XIV.B243.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abschiebehaftsache
Normen: AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Leitsätze
Das Scheitern einer Abschiebung wegen eines Behördenversehens, das die Abholung des Betroffenen unmöglich macht und wodurch der vorgesehene Flug verpasst wird, stellt einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.
Tenor
Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen angeordnete Abschiebehaft diesen in der Zeit vom 28.11.2017 bis 11.12.2017 in seinen Rechten verletzt hat.
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