51 C 30/17•Amtsgericht Paderborn, 2017-07-13, 51 C 30/17
Amtsgericht Paderborn, 2017-07-13, 51 C 30/17
51 C 30/17Gericht erster Instanz13.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 51 C 30/17 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-13
Aktenzeichen: 51 C 30/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2017:0713.51C30.17.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,1. an die Klägerin 1.116,09 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.116,09 € vom 19.08.2016 bis zum 04.09.2016 sowie aus 1.116,09 € seit dem 05.09.2016 sowie 5,00 € Mahnkosten zu zahlen und
- die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v.169,50 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1106,09 € festgesetzt.
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