11 XIV 20/14 B•Amtsgericht Paderborn, 2014-05-27, 11 XIV 20/14 B
Amtsgericht Paderborn, 2014-05-27, 11 XIV 20/14 B
11 XIV 20/14 BGericht erster Instanz27.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 11 XIV 20/14 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-27
Aktenzeichen: 11 XIV 20/14 B
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2014:0527.11XIV20.14B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafabteilung
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 13.04.2014 (Az. 22 XIV 5/B) wird mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben. Die Anordnung der Sicherungshaft wird aufgehoben.
Der Antrag auf Feststellung, dass die Haft den Betroffenen ab Eingang des Schreibens bei Gericht in seinen Rechten verletzt hat, wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Beteiligte zu 2.
Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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