Amtsgericht Paderborn, 2012-03-20, 55 C 210/11

55 C 210/11Gericht erster Instanz20.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 55 C 210/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-20

Aktenzeichen: 55 C 210/11

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2012:0320.55C210.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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