Amtsgericht Paderborn, 2012-03-15, 50 C 254/11

50 C 254/11Gericht erster Instanz15.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 50 C 254/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-15

Aktenzeichen: 50 C 254/11

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2012:0315.50C254.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird ver¬ur¬teilt, an den Kläger 1.200,00 EUR (in Wor¬ten: eintausendzweihundert Euro ) nebst Zin¬sen in Höhe von 5 Pro¬zent¬punk-ten über dem je¬wei¬li¬gen Ba¬sis¬zins¬satz seit dem 30.08.2011 zu zah¬len.

Im Übrigen wird die Kla¬ge ab¬ge¬wie¬sen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Die¬ses Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.

Der Beklagten hat das Ge¬richt ge¬stat¬tet, die Zwangs¬vollstre¬ckung ge¬gen Si¬cher¬heits¬leis¬tung in Höhe von 120 % des vollstreck¬ba¬ren Be¬tra¬ges ab-zu¬wen¬den, wenn nicht der Kläger vor der Zwangs¬vollstre¬ckung Si¬cher-heit in Höhe von 120 % des zu vollstrecken¬den Be¬tra¬ges leistet.

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