51 C 240/11•Amtsgericht Paderborn, 2011-08-09, 51 C 240/11
Amtsgericht Paderborn, 2011-08-09, 51 C 240/11
51 C 240/11Gericht erster Instanz09.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 51 C 240/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-09
Aktenzeichen: 51 C 240/11
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2011:0809.51C240.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch diese Urteil für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbracht hat.
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