Amtsgericht Paderborn, 2011-08-09, 51 C 240/11

51 C 240/11Gericht erster Instanz09.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 51 C 240/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-09

Aktenzeichen: 51 C 240/11

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2011:0809.51C240.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch diese Urteil für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbracht hat.

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