2 IN 92/05•Amtsgericht Paderborn, 2011-08-08, 2 IN 92/05
Amtsgericht Paderborn, 2011-08-08, 2 IN 92/05
2 IN 92/05Gericht erster Instanz08.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 2 IN 92/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-08
Aktenzeichen: 2 IN 92/05
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2011:0808.2IN92.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Insolvenzgericht
Tenor
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt.
Die durch den Versagungsantrag verursachten Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner; für die Gerichtskosten haftet jedoch im Verhältnis zur Staatskasse vorrangig die Versagungsantragstellerin.
Gegenstandswert (§ 28 RVG): 4.000,00 EUR.
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