58 C 274/08•Amtsgericht Paderborn, 2008-09-04, 58 C 274/08
Amtsgericht Paderborn, 2008-09-04, 58 C 274/08
58 C 274/08Gericht erster Instanz04.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 58 C 274/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-04
Aktenzeichen: 58 C 274/08
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2008:0904.58C274.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 55,00 € nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten hieraus über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.07.2007 als Gesamtschuldner zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu
vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin (*1) vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf bis zu 1.200,00 € festgesetzt.
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