53 C 281/05•Amtsgericht Paderborn, 2006-01-20, 53 C 281/05
Amtsgericht Paderborn, 2006-01-20, 53 C 281/05
53 C 281/05Gericht erster Instanz20.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 53 C 281/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-20
Aktenzeichen: 53 C 281/05
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2006:0120.53C281.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivil
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Salzgitter vom 27.05.2005 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis.
Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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