Amtsgericht Lennestadt, 2023-01-12, 3 C 232/20

3 C 232/20Gericht erster Instanz12.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lennestadt — 3 C 232/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-12

Aktenzeichen: 3 C 232/20

ECLI: ECLI:DE:AGOE2:2023:0112.3C232.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: EuGVVO Art. 1; Rom-I-VO Art. 4

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 28.04.2022 – Az. 3 C 232/20 – wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59.500,00 HUF sowie als Nebenforderung außergerichtliche Inkassogebühren in Höhe von 81,87 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt, einschließlich der Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-30/21. Dies gilt nicht für die aufgrund der Säumnis der Klägerin entstandenen Kosten; diese werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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