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22 F 178/23•Amtsgericht Olpe, 2023-06-19, 22 F 178/23
22 F 178/23Gericht erster Instanz19.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-19
Aktenzeichen: 22 F 178/23
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2023:0619.22F178.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: NamÄndG § 2 Abs. 1 S. 1, 2
wird dem Jugendamt des Kreises U. als Ergänzungspfleger für das minderjährige Kind X. Q. I., geb. am 00.00.0000 die familiengerichtliche Genehmigung erteilt, bei der Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Namensänderung gemäß § 2 Abs. 1 NÄG zu stellen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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