Amtsgericht Olpe, 2022-03-29, 50 Ls-67 Js 938/20-21/21

50 Ls-67 Js 938/20-21/21Gericht erster Instanz29.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Olpe — 50 Ls-67 Js 938/20-21/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-29

Aktenzeichen: 50 Ls-67 Js 938/20-21/21

ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2022:0329.50LS67JS938.20.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

hat das Amtsgericht – Schöffengericht - Olpe

aufgrund der Hauptverhandlung vom 18.03.2022,

an der teilgenommen haben:

Richter am Amtsgericht G.

als Vorsitzender,

F. E. H.,

P. Z. O.

als Schöffinnen,

Staatsanwältin Dr. B.

als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Q.,

Rechtsanwalt X. aus R.als Verteidiger der Angeklagten A. U. Y.,

Justizbeschäftigte I.

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen zu tragen hat,

freigesprochen.

Die Angeklagte ist hinsichtlich der Sicherstellung des Führerscheins und der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis für die Zeit vom 00.00.0000 bis zum heutigen Tage nicht zu entschädigen.

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