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52 Ds 222/20•Amtsgericht Olpe, 2020-11-23, 52 Ds 222/20
52 Ds 222/20Gericht erster Instanz23.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-23
Aktenzeichen: 52 Ds 222/20
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2020:1123.52DS222.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Normen: TierschG § 17 Nr. 2 a
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer
Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 EUR
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 17 Nr. 2 a TierSchG, § 465 StPO
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