Amtsgericht Olpe, 2020-11-23, 52 Ds 222/20

52 Ds 222/20Gericht erster Instanz23.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Olpe — 52 Ds 222/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-23

Aktenzeichen: 52 Ds 222/20

ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2020:1123.52DS222.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Normen: TierschG § 17 Nr. 2 a

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer

Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 EUR

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: § 17 Nr. 2 a TierSchG, § 465 StPO

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